AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen für THE HIVE
Leistungsumfang / Mitgliedschaft / Vertragsgegenstand
Mit dem Erwerb einer CrossFit THE HIVE Mitgliedschaft, eines Probetrainings, einer Tageskarte, Wochenkarte, 10er-Karte, Monatskarte oder eines Personal Trainings, kommt der Vertrag über die jeweils vereinbarten Leistungen zustande. Nach Zahlungseingang können die Leistungen von CrossFit THE HIVE im vereinbarten Umfang genutzt werden.
Eine Mitgliedschaft, ein Probetraining, eine Tages-, Wochen-, Monats- oder 10er-Karte berechtigen zur Teilnahme an CrossFit THE HIVE Gruppentrainings im gebuchten Umfang.
Die Teilnehmerzahl der Kurse ist limitiert; daher ist eine vorherige Online-Anmeldung obligatorisch. Aufgrund der kleinen Gruppengrößen ist jede Anmeldung verbindlich. Die aktuellen Kurszeiten werden auf www.the-hyve-gym.com sowie im von CrossFit THE HIVE genutzten Online-Buchungssystem OCTIV veröffentlicht.
Bei limitierten Mitgliedschaften (z. B. 9 x oder 13 x Class pro Monat) können die angebotenen Kurstermine entsprechend des vertraglich vereinbarten Wochenkontingents genutzt werden. Nicht gebuchte Stunden verfallen am Ende des jeweiligen Monats und können nicht übertragen werden. Das Restkontingent einer 10er-Karte verfällt 24 Monate nach Kaufdatum.
Eine Übertragung der Mitgliedschaft an Dritte ist nur nach vorheriger Rücksprache mit CrossFit THE HIVE möglich. Ein Upgrade auf ein höheres Mitgliedschaftsmodell ist zum Ende eines jeden Vertragsmonats möglich. Ein Downgrade ist zum Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit mit einer Frist von 4 Wochen vor Vertragsende in schriftlicher Form möglich.
1. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung für die vereinbarten Leistungen erfolgt im Voraus. Der Kunde ermächtigt CrossFit THE HIVE, die Beiträge per Lastschrift einzuziehen. Alternativ kann die Zahlung bar oder über das angebotene Online-Zahlungssystem erfolgen.
Ist das Konto des Kunden zum Abbuchungszeitpunkt nicht gedeckt und erfolgt deshalb eine Rücklastschrift, ist CrossFit THE HIVE berechtigt, die entstandenen Rücklast- und Bearbeitungsgebühren in Rechnung zu stellen und diese mit der nächsten Abbuchung einzuziehen.
2. Training
Die Anmeldung zu allen Trainingseinheiten erfolgt über das Online-Buchungssystem OCTIV. Alle Gruppentrainings dauern ca. 60 Minuten und werden durch mindestens einen qualifizierten Trainer angeleitet.
Im „Open Gym“ findet kein angeleitetes oder beaufsichtigtes Training statt. Die Nutzung beschränkt sich auf die frei zugängliche Fläche und das bereitgestellte Equipment. Ein ausschließliches Training im Open Gym ist nur mit einem kostenpflichtigen Produkt (Vertrag, 10er-Karte, o.ä.) erlaubt.
3. Stornierung
Classes können bis 2 Stunden vor Beginn (Morningclasses mit bis zu 10 h vorher) storniert werden.
Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen verfällt der Credit. Werden innerhalb eines Monats drei Termine nicht fristgerecht abgesagt, behält sich CrossFit THE HIVE vor, alle bis dahin erfolgten Buchungen des Kunden zu löschen. Eine erneute Buchung ist selbstverständlich möglich.
Personal Trainings können bis 12 Stunden vor Beginn kostenfrei storniert werden. Bei späterer Stornierung wird das entsprechende Stundenkontingent belastet.
4. Gesundheitliche Voraussetzungen
CrossFit THE HIVE empfiehlt allen Kunden, ihre Sporttauglichkeit durch einen Arzt überprüfen zu lassen. Personen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Verletzungen am Bewegungsapparat wird angeraten, vor Trainingsbeginn eine geeignete physiotherapeutische Abklärung vorzunehmen.
Der Kunde versichert, gesund und sporttauglich zu sein und nimmt auf eigene Verantwortung am Training teil.
Bei Unwohlsein oder Verletzungen während des Trainings hat der Kunde den Trainer unverzüglich zu informieren.
5. Krankheit, Umzug, Ausfallzeiten
Bei Verhinderung von mehr als einem Monat (z. B. Krankheit, Urlaub, Semesterferien) kann der Vertrag ruhend gestellt werden. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um die Dauer der Stilllegung.
Der Antrag muss schriftlich innerhalb eines Monats nach Beginn bzw. Kenntnis der Verhinderung gestellt werden.
Bei Umzug in eine andere Stadt kann die Mitgliedschaft gekündigt werden. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Kündigungsregelungen.
6. Haftung
Die Haftung von CrossFit THE HIVE ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit beschränkt. Für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet CrossFit THE HIVE nach gesetzlichen Vorgaben; bei Fahrlässigkeit jedoch nur für typische, vorhersehbare Schäden. Der Kunde trägt das Risiko selbstverschuldeter Unfälle.
CrossFit THE HIVE haftet nicht für Verletzungen oder Schäden, die durch andere Kunden oder Dritte verursacht werden. Die Überwachung des eigenen Gesundheitszustandes obliegt dem Kunden. Für Schäden durch Fehleinschätzung der eigenen körperlichen Belastbarkeit wird keine Haftung übernommen.
Für den Verlust von Wertgegenständen, Kleidung oder Geld wird keine Haftung übernommen.
Eltern haften für ihre Kinder.
8. Sonstiges / Formvorschriften
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine Lösung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Es gilt deutsches Recht.
Freiburg, Dezember 2025
CrossFit THE HIVE
